Psychiater in der Niederlassung bieten psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen an. Die steuerliche Behandlung von Psychotherapieleistungen, die Abgrenzung von Kassen- und Privatpatienten sowie die Dokumentationsanforderungen erfordern eine auf Ärzte spezialisierte Steuerberatung.
Hintergrund
Psychiater rechnen Leistungen nach dem EBM und der GOÄ ab. Psychotherapeutische Leistungen nach Richtlinien sind kassenärztlich abzurechnen. Privatärztliche psychiatrische Gutachten oder Coaching-Leistungen können umsatzsteuerpflichtig sein, wenn sie keine Heilbehandlungen im steuerrechtlichen Sinne darstellen. Ein erfahrener Steuerberater kann diese Abgrenzung korrekt vornehmen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Klären Sie mit einem Steuerberater, welche Ihrer Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Achten Sie auf einen Berater mit Kenntnissen in psychiatrischen oder psychotherapeutischen Praxen. Ärzteversichert empfiehlt, Steuer- und Versicherungsberatung aufeinander abzustimmen. Sprechen Sie uns an.
Quellen
- Bundessteuerberaterkammer: Steuerberatersuche
- KBV: Abrechnung psychiatrischer Leistungen
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN)
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