Radiologen investieren erhebliche Summen in bildgebende Geräte und Praxisausstattung. Die korrekte steuerliche Behandlung von MRT- und CT-Geräten, Abschreibungsregeln und die Buchhaltung in Gemeinschaftspraxen erfordern einen erfahrenen Steuerberater.

Hintergrund

Radiologische Geräte wie MRT (Wert mehrere Millionen Euro) werden steuerlich über mehrere Jahre abgeschrieben. Für neue Anschaffungen können Investitionsabzugsbeträge genutzt werden. In radiologischen Gemeinschaftspraxen oder MVZ müssen Gewinne korrekt aufgeteilt und versteuert werden. Strahlenschutz-Kosten und laufende Wartungskosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

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Quellen

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