Rechtsmediziner, die als selbstständige Gutachter tätig sind, müssen Honorareinnahmen aus Gutachtertätigkeiten korrekt versteuern. Die Abrechnung nach dem JVEG hat steuerliche Besonderheiten, die ein erfahrener Steuerberater kennt.
Hintergrund
Gutachterhonorare nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit steuerpflichtig. Reisekosten, Literaturausgaben und Praxiskosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachverständigengutachten unterscheidet sich von ärztlichen Heilbehandlungen und kann umsatzsteuerpflichtig sein. Ein erfahrener Steuerberater hilft bei der korrekten Einordnung.
Praktische Hinweise für Ärzte
Suchen Sie einen Steuerberater mit Erfahrung in der Beratung von Sachverständigen oder Freiberuflern, die Gutachten erstellen. Ärzteversichert empfiehlt, Steuer- und Versicherungsberatung aufeinander abzustimmen. Besonders die Gutachterhaftpflichtversicherung sollte mit einem Fachmann besprochen werden.
Quellen
- Bundessteuerberaterkammer: Steuerberatersuche
- Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM)
- Bundesministerium der Justiz: JVEG
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