Unfallchirurgen haben durch die akute Traumaversorgung und komplexe Rekonstruktionsoperationen besondere Haftpflichtrisiken. Ein auf Ärzte spezialisierter Versicherungsmakler kennt die Anforderungen an traumatologische Berufshaftpflichtversicherungen.

Hintergrund

Die Berufshaftpflicht für Unfallchirurgen muss die gesamte traumatologische Bandbreite abdecken: Notfallversorgung, Osteosynthesen, Endoprothetik und Replantationen. Ambulante Operationen nach dem AOP-Vertrag erfordern entsprechende Erweiterungen des Haftpflichtschutzes. Die Prämien richten sich nach dem Operationsvolumen und den Eingriffstypen. Ein erfahrener Makler bewertet die Qualität der Deckungsbedingungen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Stellen Sie sicher, dass Ihre Berufshaftpflicht alle Eingriffe abdeckt, die Sie durchführen. Ärzteversichert berät Unfallchirurgen zu Berufshaftpflicht und allen weiteren Versicherungsaspekten ihrer Praxis oder Kliniktätigkeit. Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.

Quellen

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