Unfallchirurgen als niedergelassene Ärzte haben neben kassenärztlichen Einnahmen häufig BG-Abrechnungen (Berufsgenossenschaft) und privatärztliche Leistungen. Diese Einnahmemischung erfordert einen Steuerberater mit Erfahrung in operativen Arztpraxen.

Hintergrund

Berufsgenossenschaftliche Abrechnungen nach dem UV-GOÄ haben andere Honorarstrukturen als EBM und GOÄ. Abschreibungen für OP-Equipment, Implantate und Röntgenanlagen sind steuerlich bedeutsam. Gutachtertätigkeiten für Berufsgenossenschaften können gesonderte steuerliche Anforderungen aufwerfen. Ein Steuerberater mit BG-Erfahrung im Arztbereich ist besonders wertvoll.

Praktische Hinweise für Ärzte

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Quellen

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