Urologen als niedergelassene Ärzte haben gemischte Einnahmen aus EBM- und GOÄ-Abrechnung sowie Einnahmen aus ambulanten Operationen. Die steuerliche Behandlung von OP-Equipment, Endoskopen und anderen Geräten erfordert einen erfahrenen Steuerberater.

Hintergrund

Urologische Praxen haben Investitionskosten für Zystoskope, Steinzertrümmerungsgeräte und ggf. roboterassistierte Operationssysteme. Diese können steuerlich abgeschrieben werden. Für geplante Anschaffungen können Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG genutzt werden. Privatärztliche Einnahmen, z.B. für erektile Dysfunktionsbehandlungen oder Vorsorgeuntersuchungen, müssen korrekt abgegrenzt werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Wählen Sie einen Steuerberater mit Kenntnissen in operativen oder technisch aufwendigen Facharztpraxen. Ärzteversichert kann Empfehlungen für spezialisierte Steuerberater geben und Steuer- und Versicherungsberatung koordinieren.

Quellen

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