Zahnärzte haben spezifische Versicherungsbedürfnisse: Berufshaftpflicht für zahnärztliche Eingriffe, Inventarversicherung für teure Behandlungseinheiten und CEREC-Anlagen sowie Betriebsunterbrechungsschutz. Ein auf Heilberufe spezialisierter Makler kennt diese Anforderungen.
Hintergrund
Die Berufshaftpflicht für Zahnärzte muss alle zahnärztlichen Behandlungen abdecken, einschließlich Implantologie, Kieferorthopädie und oraler Chirurgie. Für implantologische Eingriffe werden häufig höhere Deckungssummen empfohlen. Teure Behandlungseinheiten, Röntgenanlagen und digitale Fertigungsgeräte erfordern eine umfassende Inventarversicherung. Ein Makler mit Zahnarzt-Erfahrung findet optimale Lösungen für alle Versicherungsaspekte.
Praktische Hinweise für Ärzte
Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflicht alle zahnärztlichen Eingriffe und ggf. Sedierungen abdeckt. Ärzteversichert berät Zahnärzte zu Berufshaftpflicht, Inventarschutz und allen weiteren Praxisversicherungen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
- BaFin: Berufshaftpflichtversicherungen
- GDV: Versicherungsschutz für Freiberufler
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