Arztpraxen produzieren verschiedene Abfallkategorien, die einer getrennten und vorschriftsgemäßen Entsorgung bedürfen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die LAGA-Vollzugshilfe und länderspezifische Verordnungen regeln die Anforderungen. Eine fehlerhafte Entsorgung kann Bußgelder nach sich ziehen.
Hintergrund
Medizinische Abfälle werden nach der europäischen Abfallklassifizierung in verschiedene Gruppen eingeteilt: Gruppe B (infektiöse Abfälle), Gruppe C (spitze und scharfe Gegenstände) sowie ungefährliche Abfälle. Nadelcontainer, Infektionsabfall-Behälter und gefährliche Substanzen müssen von spezialisierten Entsorgungsunternehmen abgeholt werden. Kosten für die medizinische Abfallentsorgung sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beauftragen Sie einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb und führen Sie ein Abfallnachweisregister. Schulen Sie Ihr Personal im korrekten Umgang mit Abfällen. Die Kosten für die Entsorgung sind vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ärzteversichert empfiehlt außerdem eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Umweltschäden durch fehlerhafte Entsorgung abdeckt.
Quellen
- Bundesministerium für Umwelt: Kreislaufwirtschaftsgesetz
- KBV: Praxismanagement Abfallentsorgung
- Bundesärztekammer: Hygiene und Abfallentsorgung
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