Abschreibungen (AfA, Absetzung für Abnutzung) ermöglichen es Arztpraxen, Investitionen nicht im Jahr der Anschaffung voll steuerlich zu belasten, sondern über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Das reduziert den zu versteuernden Gewinn und schont die Liquidität.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Medizinische Geräte (z. B. Ultraschallgerät, Behandlungseinheit) werden in der Regel über 5 bis 10 Jahre linear abgeschrieben
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können im Anschaffungsjahr sofort vollständig abgesetzt werden
  • Für Praxissoftware und IT-Hardware gilt seit 2021 eine verkürzte Nutzungsdauer von einem Jahr, was eine sofortige Vollabschreibung ermöglicht

Ausführliche Antwort

Für die Abschreibung gibt es unterschiedliche Methoden: die lineare AfA (gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer), die degressive AfA (nur noch für bewegliche Wirtschaftsgüter unter bestimmten Bedingungen zulässig) und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG, die Investitionsabzugsbeträge (IAB) und eine 20-prozentige Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr erlaubt.

Ein Beispiel: Eine Praxis kauft ein Sonographiegerät für 35.000 Euro netto. Bei einer Nutzungsdauer von 7 Jahren beträgt die jährliche lineare AfA rund 5.000 Euro. Mit einem IAB von 50 Prozent (17.500 Euro vorab steuerlich abzugsfähig) und der Sonderabschreibung von 20 Prozent im Anschaffungsjahr lässt sich die steuerliche Belastung deutlich vorziehen. Das setzt eine ordentliche Buchführung und Zusammenarbeit mit einem Steuerberater voraus.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Wer größere Investitionen plant, sollte die Abschreibungsstrategie mit dem Steuerberater im Vorjahr abstimmen, um IAB-Möglichkeiten optimal zu nutzen. Ärzteversichert empfiehlt zudem, wertvolle Medizingeräte mit dem aktuellen Neuwert in der Inhaltsversicherung anzugeben, da Abschreibungen den Versicherungswert nicht mindern dürfen.

Quellen und weiterführende Informationen

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