Das Praktische Jahr ist für viele Medizinstudenten die erste intensive Begegnung mit dem Klinikalltag. Der Versicherungsschutz im PJ ist jedoch oft lückenhaft: Nadelstichverletzungen, Infektionsrisiken und der Beginn der beruflichen Arbeit verlangen frühzeitige Absicherungsüberlegungen.

Hintergrund

PJ-Studenten sind als Studierende in der Regel über die studentische Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft abgesichert. Eine eigene Berufshaftpflicht für PJ-Studenten ist in der Regel nicht erforderlich, da die Haftung beim ausbildenden Arzt oder der Klinik liegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jedoch spätestens im PJ abgeschlossen werden, da das Alter und die Gesundheit dann noch optimal sind. Nadelstichverletzungen können als Berufsunfall gemeldet werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

PJ-Studenten sollten spätestens im letzten Studienjahr eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, solange noch keine Vorerkrankungen bestehen. Ärzteversichert bietet spezielle Einstiegstarife für Medizinstudenten und PJ-Studenten an, die günstige Konditionen mit der Möglichkeit späterer Anpassung verbinden. Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch ohne Verpflichtung.

Quellen

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