Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer ist für alle approbierten Ärzte in Deutschland Pflicht. Die 17 Landesärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung, Fortbildungsregulierung und Berufsordnung.
Hintergrund
Ärzte werden nach Erteilung der Approbation automatisch Pflichtmitglied in der Ärztekammer des Bundeslandes, in dem sie tätig sind. Die Kammerbeiträge sind einkommensabhängig und als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Die Ärztekammer regelt die Weiterbildungsordnung, überwacht die Berufspflichten und bietet Beratungsleistungen an. Ruhend gemeldete Ärzte zahlen in der Regel ermäßigte Beiträge.
Praktische Hinweise für Ärzte
Melden Sie sich nach Erteilung der Approbation unverzüglich bei der zuständigen Landesärztekammer an. Beachten Sie die Pflichtfortbildungsanforderungen von 250 CME-Punkten in fünf Jahren. Ärzteversichert informiert Ärzte auch über die Zusammenhänge zwischen Kammermitgliedschaft, Versorgungswerk und Versicherungsschutz. Sprechen Sie uns bei Fragen an.
Quellen
- Bundesärztekammer: Landesärztekammern
- Bundesärztekammer: Mitgliedschaft und Beiträge
- KBV: Ärztekammer und KV
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