Die ärztliche Aufklärungspflicht ist eine zentrale rechtliche Pflicht: Ärzte müssen Patienten vor Eingriffen und Behandlungen über Art, Risiken, Alternativen und Folgen aufklären, damit diese eine informierte Einwilligung geben können. Ohne wirksame Aufklärung kann jeder Eingriff als Körperverletzung gewertet werden.
Hintergrund
Die Aufklärungspflicht ist in § 630e BGB geregelt und umfasst Diagnoseaufklärung, Risikoaufklärung und Aufklärung über Behandlungsalternativen. Die Aufklärung muss rechtzeitig vor dem Eingriff, in verständlicher Sprache und durch den behandelnden Arzt persönlich erfolgen. Die Dokumentation der erfolgten Aufklärung ist Pflicht und entscheidend bei späteren Streitigkeiten. Fehler in der Aufklärung sind ein häufiger Auslöser von Haftungsfällen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Nutzen Sie standardisierte Aufklärungsformulare und ergänzen Sie diese um individuelle Aspekte des konkreten Falles. Dokumentieren Sie die Aufklärung lückenlos in der Patientenakte. Ärzteversichert empfiehlt, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung zu haben, die auch Aufklärungsfehler abdeckt. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre aktuelle Haftpflicht überprüfen möchten.
Quellen
- Bundesärztekammer: Aufklärungspflicht und Einwilligung
- KBV: Patientenrechtegesetz
- Bundesministerium für Gesundheit: Patientenrechte
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