Das ärztliche Versorgungswerk ist die berufsständische Rentenversicherung für Ärzte und ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung (DRV). Ärzte mit Mitgliedschaft in einer Ärztekammer sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk und zahlen Pflichtbeiträge, die einkommensabhängig berechnet werden.

Hintergrund

Die 17 Versorgungswerke der Landesärztekammern sind eigenständige Körperschaften, die ihre Anlageentscheidungen unabhängig von der DRV treffen. Im Unterschied zur gesetzlichen Rente ist das Versorgungswerk kapitalgedeckt, was langfristig höhere Rentenleistungen ermöglicht. Neben der Altersrente bieten Versorgungswerke Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenschutz. Freiwillige Mehrzahlungen können die spätere Rente erhöhen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Versorgungswerk über aktuelle Rentenhöhen und Beitragssätze. Planen Sie frühzeitig, ob die Versorgungswerksrente ausreicht oder ob private Ergänzungen notwendig sind. Ärzteversichert berät Sie zu einer vollständigen Altersvorsorgestrategie, die das Versorgungswerk sinnvoll mit privaten Vorsorgebausteinen kombiniert. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch.

Quellen

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