Altersteilzeit ermöglicht älteren Ärzten einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand. Das Altersteilzeitgesetz regelt die Möglichkeiten für angestellte Ärzte, während niedergelassene Ärzte über eine Reduzierung des Tätigkeitsumfangs eine ähnliche Wirkung erzielen können.
Hintergrund
Im Blockmodell der Altersteilzeit arbeitet der Arzt zunächst Vollzeit und tritt dann in die Freistellungsphase ein. Im Teilzeitmodell wird die Arbeitszeit gleichmäßig über die Altersteilzeitphase reduziert. Die Auswirkungen auf die Versorgungswerk-Rente hängen von den Beitragszahlungen während der Altersteilzeit ab. Eine geringere Arbeitszeit führt in der Regel zu niedrigeren Beiträgen und damit zu einer geringeren Rente. Private Zusatzvorsorge kann die Lücke schließen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Bedingungen für Altersteilzeit und berechnen Sie die Auswirkungen auf Ihre Versorgungswerksrente. Prüfen Sie, ob eine Aufstockung über freiwillige Einzahlungen sinnvoll ist. Ärzteversichert berät Sie zu einer optimalen Vorsorgestrategie beim Übergang in den Ruhestand. Sprechen Sie uns rechtzeitig an.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Altersteilzeit
- Bundesärztekammer: Altersversorgung
- KBV: Ruhestand und Niederlassungsende
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