In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden ambulante Arztleistungen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und erstattet. Der Erstattungsumfang hängt vom gewählten Tarif und den vereinbarten Steigerungssätzen ab. Als PKV-versicherter Arzt zahlen Sie Rechnungen selbst und reichen sie anschließend bei der PKV ein.
Hintergrund
PKV-Tarife erstatten GOÄ-Leistungen in der Regel zu 100 Prozent des einfachen bis 3,5-fachen GOÄ-Satzes, je nach vereinbartem Tarif. Höhere Steigerungssätze können vereinbart, aber nicht immer erstattet werden. Einige PKV-Tarife mit Selbstbeteiligung reduzieren die Prämie, erfordern aber einen Eigenanteil. Als Arzt sollten Sie darauf achten, dass der PKV-Tarif ambulante Leistungen ohne Einschränkungen bei der Arztwahl erstattet.
Praktische Hinweise für Ärzte
Wählen Sie einen PKV-Tarif mit umfassender Erstattung ambulanter GOÄ-Leistungen ohne Einschränkungen. Prüfen Sie, ob der Tarif auch Heilpraktikerleistungen und alternative Behandlungsmethoden umfasst. Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen PKV-Tarifauswahl und vergleicht Leistungen und Prämien transparent für Sie.
Quellen
- Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband)
- BaFin: Private Krankenversicherung
- GDV: Ambulante Leistungen PKV
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