Medizinische Versorgungszentren können Ärzte als Angestellte beschäftigen, die dann unter der Trägerschaft des MVZ vertragsärztlich tätig sind. Die Anstellung bietet Ärzten ein festes Gehalt und geregelte Arbeitszeiten, während der MVZ-Träger das unternehmerische Risiko trägt.

Hintergrund

Angestellte Ärzte im MVZ haben einen Arbeitsvertrag mit dem MVZ-Träger, der Gehalt, Arbeitszeiten und Urlaub regelt. Die Kassenzulassung liegt beim MVZ, nicht beim einzelnen Arzt. Angestellte Ärzte sind über die Berufshaftpflicht des MVZ-Trägers mitversichert, sollten jedoch prüfen, ob dieser Schutz ausreichend ist. Das Versorgungswerk läuft für angestellte Ärzte im MVZ in der Regel weiter. Die Möglichkeiten für eigene Privatpatienten sind je nach Vertrag eingeschränkt.

Praktische Hinweise für Ärzte

Lassen Sie Ihren MVZ-Arbeitsvertrag rechtlich prüfen und achten Sie auf Konkurrenzklauseln. Prüfen Sie den Haftpflichtschutz des MVZ-Trägers und ergänzen Sie diesen ggf. durch eine eigene Berufshaftpflicht. Ärzteversichert berät angestellte Ärzte im MVZ zu eigenständigen Absicherungslösungen, die unabhängig vom Arbeitgeber gelten.

Quellen

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