Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis zur selbstständigen Ausübung des Arztberufs in Deutschland. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums und bestandenem Staatsexamen von der zuständigen Behörde erteilt und berechtigt zur Ausübung der Heilkunde bundesweit.
Hintergrund
Die Approbation wird nach § 3 der Bundesärzteordnung (BÄO) erteilt. Voraussetzungen sind das Erste und Zweite Staatsexamen sowie die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit. Ausländische Ärzte können ebenfalls eine Approbation beantragen, wenn ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird. Mit der Approbation beginnt die Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer und im Versorgungswerk. Die Approbation kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen Berufspflichten entzogen werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Stellen Sie den Approbationsantrag rechtzeitig vor Berufsaufnahme bei der zuständigen Ärztekammer oder Gesundheitsbehörde. Melden Sie sich direkt nach Erteilung der Approbation bei der Ärztekammer an. Ärzteversichert empfiehlt, unmittelbar nach der Approbation eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da das Beitrittssalter dann am günstigsten ist.
Quellen
- Bundesärztekammer: Approbation
- Bundesministerium für Gesundheit: Bundesärzteordnung
- KBV: Nach der Approbation
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