Medizinische Fachangestellte (MFA) sind das Rückgrat jeder Arztpraxis. Der Arbeitsvertrag für MFA muss arbeitsrechtliche Mindeststandards erfüllen und idealerweise den Tarifvertrag der Arztpraxen berücksichtigen. Praxisinhaber tragen als Arbeitgeber die volle arbeitsrechtliche Verantwortung.
Hintergrund
Für MFA gilt der Bundesrahmentarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (BAT-MFA), der Mindestlöhne, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen regelt. Auch nicht tarifgebundene Praxen sollten sich an diesen Tarifvertrag anlehnen. Der Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und Informationen zu Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub und Probezeit enthalten. Verstöße gegen das Arbeitsrecht können zu Bußgeldern und Nachzahlungspflichten führen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Nutzen Sie Musterverträge der Kassenärztlichen Vereinigung oder Ärztekammer und passen Sie diese an Ihre Praxissituation an. Halten Sie den Tarifvertrag für MFA ein und zahlen Sie mindestens den tariflichen Mindestlohn. Ärzteversichert empfiehlt, auch eine Betriebshaftpflicht abzuschließen, die Schäden durch MFA im Rahmen ihrer Tätigkeit abdeckt.
Quellen
- Verband medizinischer Fachberufe: Tarifvertrag MFA
- KBV: Praxispersonal und Arbeitsrecht
- Bundesministerium für Arbeit: Mindestlohngesetz
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →