Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten für Arbeitnehmer. Als Arbeitgeber ist der Praxisinhaber verpflichtet, die Arbeitszeiten aller Mitarbeitenden zu dokumentieren und die gesetzlichen Grenzen einzuhalten. Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern führen.
Hintergrund
Das ArbZG sieht in der Regel eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Tag vor, die auf bis zu zehn Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich stattfindet. Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind Pflicht. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 sind Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet, was auch für Arztpraxen gilt. Praxisinhaber selbst als Freiberufler sind nicht an das ArbZG gebunden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Führen Sie eine lückenlose Arbeitszeitdokumentation für alle Mitarbeitenden ein. Nutzen Sie digitale Zeiterfassungssysteme. Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, die Arbeitsrechtsstreitigkeiten mit Mitarbeitenden abdeckt. Ärzteversichert berät Sie auch zu Versicherungsaspekten des Praxisbetriebs als Arbeitgeber.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit: Arbeitszeitgesetz
- KBV: Praxispersonal und Arbeitsrecht
- Bundesärztekammer: Arbeitsrecht für Praxisinhaber
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