Im Ruhestand stehen Ärzte vor der Herausforderung, angespartes Kapital aus Versorgungswerk, privaten Rentenversicherungen und Kapitalanlagen sinnvoll zu verwalten und zu entnehmen. Ein strukturierter Auszahlplan hilft, das Vermögen optimal über die Rentenlaufzeit zu verteilen.
Hintergrund
Die Versorgungswerksrente wird lebenslang als monatliche Zahlung geleistet und bildet die Basisversorgung. Privates Kapital aus Rentenversicherungen, ETF-Depots und Immobilien muss aktiv gesteuert werden. Die 4-Prozent-Regel besagt, dass man jährlich vier Prozent des Kapitals entnehmen kann, ohne es zu gefährden. Steuerliche Aspekte wie die nachgelagerte Besteuerung von Versorgungswerksrenten und die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge müssen berücksichtigt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Erstellen Sie fünf Jahre vor dem Renteneintritt eine umfassende Finanzplanung. Berücksichtigen Sie Steuern, Inflation und Pflegekostenrisiko. Ärzteversichert und ausgewiesene Finanzplaner unterstützen Ärzte bei der Erstellung eines individuellen Ruhestandsplans. Sprechen Sie uns rechtzeitig an.
Quellen
- Bundesärztekammer: Ärztliches Versorgungswerk im Ruhestand
- GDV: Altersvorsorge und Auszahloptionen
- BaFin: Rentenversicherungen und Auszahloptionen
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