Arztpraxen, die MFA-Auszubildende beschäftigen, müssen diese sozialversicherungsrechtlich und unfallversicherungsrechtlich absichern. Als Ausbildungsbetrieb trägt die Praxis die Verantwortung für den Versicherungsschutz der Auszubildenden.
Hintergrund
Auszubildende in Arztpraxen sind über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gesetzlich unfallversichert. Praxisinhaber zahlen die BGW-Beiträge. Darüber hinaus sind Auszubildende in der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) pflichtversichert, wobei die Beiträge je nach Ausbildungsvergütung aufgeteilt werden. Schäden, die Auszubildende in der Praxis an Dritten verursachen, sind über die Betriebshaftpflicht des Praxisinhabers abgedeckt.
Praktische Hinweise für Ärzte
Melden Sie Auszubildende pünktlich bei der Sozialversicherung und der BGW an. Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Schäden durch Auszubildende vollständig abdeckt. Ärzteversichert berät Praxisinhaber zum vollständigen Versicherungsschutz für alle Beschäftigten einschließlich Auszubildender.
Quellen
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
- Verband medizinischer Fachberufe: MFA-Ausbildung
- KBV: Praxispersonal und Ausbildung
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