Barrierefreiheit in der Arztpraxis ist eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention und dem BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Gleichzeitig verbessert eine barrierefreie Praxis den Zugang für ältere und mobilitätseingeschränkte Patienten und stärkt die Praxisattraktivität.
Hintergrund
Barrierefreie Arztpraxen bieten stufenlose Zugänge, ausreichend breite Türen für Rollstuhlfahrer, angepasste Sanitäranlagen, Bodenleitsysteme für Sehbehinderte und induktive Höranlagen. Bestehende Praxen müssen nicht sofort umgerüstet werden, haben aber eine schrittweise Pflicht zur Umsetzung. Neueröffnungen und Umbauten sollten die Barrierefreiheitsanforderungen direkt integrieren. Förderprogramme von KfW und Bundesländern unterstützen die Finanzierung.
Praktische Hinweise für Ärzte
Lassen Sie Ihre Praxis von einem Barrierefreiheits-Experten begutachten und erstellen Sie einen Maßnahmenplan. Prüfen Sie KfW-Förderprogramme für barrierefreie Umbauten. Ärzteversichert empfiehlt, Investitionen in Barrierefreiheit steuerlich zu optimieren und mit einem auf Ärzte spezialisierten Steuerberater abzustimmen.
Quellen
- KBV: Barrierefreiheit in der Arztpraxis
- Bundesministerium für Arbeit: Behindertengleichstellungsgesetz
- KfW: Barrierefreier Umbau/)/)
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