Wer als Arzt eine neue Praxis baut oder größere Umbaumaßnahmen durchführt, trägt als Bauherr besondere Haftungsrisiken. Baustellenunfälle, Schäden an Nachbargebäuden oder Verletzungen Dritter durch die Baustelle fallen unter die Bauherrenhaftung. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor diesen Risiken.
Hintergrund
Als Bauherr haften Ärzte für Schäden, die durch ihr Bauprojekt entstehen, auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. Dies umfasst Schäden durch Handwerker auf der Baustelle, Verletzungen Passanten und Schäden durch herabfallende Teile. Die Bauherrenhaftpflicht ist eine Pflichtversicherung für Bauvorhaben ab einer bestimmten Bausumme und sollte bereits vor Baubeginn abgeschlossen werden. Sie gilt für die Dauer des Bauvorhabens.
Praktische Hinweise für Ärzte
Schließen Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab, bevor die ersten Handwerker auf Ihr Grundstück kommen. Kalkulieren Sie die Prämie in Ihr Baubudget ein. Ärzteversichert berät Sie zu einer umfassenden Absicherung Ihres Bauprojekts und koordiniert Bauherren- und Praxisversicherung sinnvoll aufeinander. Sprechen Sie uns in der Planungsphase an.
Quellen
- GDV: Bauherrenhaftpflichtversicherung
- BaFin: Haftpflichtversicherungen
- KBV: Praxisbau und Praxisgestaltung
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