Versicherungsmakler und -vertreter sind nach dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) verpflichtet, Beratungsgespräche zu dokumentieren. Für Ärzte als Kunden ist eine vollständige Beratungsdokumentation wichtig, um im Streitfall nachweisen zu können, dass eine bedarfsgerechte Beratung stattgefunden hat.

Hintergrund

Die Beratungspflicht und Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers ist in §§ 60 ff. VVG geregelt. Der Vermittler muss Kundenwünsche ermitteln, die geeignetsten Produkte empfehlen und die Gründe für seine Empfehlung schriftlich dokumentieren. Kunden haben das Recht, auf die Beratungsdokumentation zu verzichten, sollten dies aber nicht leichtfertig tun. Eine gute Dokumentation schützt beide Seiten bei späteren Streitigkeiten.

Praktische Hinweise für Ärzte

Fordern Sie von Ihrem Versicherungsberater immer eine schriftliche Beratungsdokumentation und bewahren Sie diese auf. Prüfen Sie, ob die empfohlenen Produkte wirklich zu Ihren Bedürfnissen passen. Ärzteversichert erstellt für alle Beratungen eine vollständige Dokumentation nach VVG-Standard. Wir legen Wert auf transparente und nachvollziehbare Beratung.

Quellen

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