Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist die häufigste Form der ärztlichen Zusammenarbeit in Deutschland. In einer BAG behandeln mehrere Ärzte gemeinsam Patienten, nutzen gemeinsame Räume und Ressourcen und teilen sich die Kosten. Rechtlich bilden sie in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG).

Das Wichtigste auf einen Blick

  • In einer BAG haben alle Gesellschafter eigene Kassenzulassungen und rechnen gemeinsam unter einer Abrechnungsnummer ab
  • Gewinne und Kosten werden nach dem vereinbarten Gesellschaftsvertrag geteilt
  • BAG unterscheidet sich von der Praxisgemeinschaft: In der PG teilen Ärzte nur Räume, nicht die Patienten

Ausführliche Antwort

In einer Berufsausübungsgemeinschaft nach § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV behandeln die beteiligten Ärzte Patienten gemeinsam und rechnen unter einer einheitlichen Abrechnungsnummer gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ab. Alle Gesellschafter benötigen eigene Kassenzulassungen. Die BAG kann fachgleich (mehrere Ärzte derselben Fachrichtung) oder fachübergreifend (verschiedene Fachrichtungen) organisiert sein.

Der Gesellschaftsvertrag der BAG regelt Gewinnverteilung, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Eintritt neuer Gesellschafter und Ausscheiden von Gesellschaftern. Er sollte von einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden. Häufige Streitpunkte in BAGs sind ungleiche Arbeitsbelastung und intransparente Gewinnverteilung. Die Gesamthonorare unterliegen dem gemeinsamen Regelleistungsvolumen (RLV) der KV.

Steuerlich bildet die BAG als GbR oder PartG eine Mitunternehmerschaft: Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Eine separate Bilanzierung ist in der Regel nicht notwendig, die EÜR auf Gesellschaftsebene reicht aus. Für die Gründung der BAG ist die Zustimmung der KV erforderlich.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Beim Eintritt in eine BAG sollten Ärzte nicht nur den Gesellschaftsvertrag sorgfältig prüfen, sondern auch die versicherungsrechtlichen Konsequenzen klären. Ärzteversichert empfiehlt, bei BAG-Gründung und -Beitritt die Berufshaftpflicht aller Gesellschafter auf die gemeinsame Haftung abzustimmen und eine Praxisausfallversicherung für die Gemeinschaft zu vereinbaren.

Quellen und weiterführende Informationen

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