Die Berufshaftpflichtversicherung ist für niedergelassene Ärzte gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor finanziellen Folgen von Behandlungsfehlern. Sie deckt begründete Schadensersatzansprüche ab und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab.

Hintergrund

Die Berufshaftpflicht deckt Schäden aus ärztlichen Behandlungen, Diagnosefehlern, Aufklärungspflichtverletzungen und Dokumentationsfehlern. Die Deckungssummen müssen nach § 21 Ärzte-ZV mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden und 1,5 Millionen Euro für Sachschäden betragen. Für risikoreiche Fachgebiete wie Gynäkologie, Chirurgie oder Geburtshilfe werden deutlich höhere Deckungssummen empfohlen. Die Versicherung gilt in der Regel auf Schadensereignisbasis oder Anspruchserhebungsbasis.

Praktische Hinweise für Ärzte

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Deckungssummen und passen Sie diese an Ihr Risikoprofil an. Informieren Sie Ihre Versicherung über Änderungen in Ihrem Tätigkeitsprofil. Ärzteversichert analysiert Ihre aktuelle Berufshaftpflicht und empfiehlt optimale Deckungslösungen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Quellen

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