Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt streng, welche Ärzte welche Betäubungsmittel verschreiben, lagern und abgeben dürfen. Verstöße gegen das BtMG können strafrechtliche Konsequenzen haben. Eine gute Dokumentation ist Pflicht.

Hintergrund

Für die Verschreibung von Betäubungsmitteln wie Morphin, Fentanyl oder Methylphenidat benötigen Ärzte eine BtM-Verschreibungsberechtigung, die mit der Approbation erteilt wird. Betäubungsmittel dürfen nur auf speziellen Betäubungsmittelrezepten (BtM-Rezept) verschrieben werden. Für die Notfallversorgung dürfen Ärzte einen kleinen BtM-Vorrat führen, der streng dokumentiert und sicher verwahrt werden muss. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überwacht die Einhaltung.

Praktische Hinweise für Ärzte

Führen Sie ein lückenloses BtM-Buch und lagern Sie Betäubungsmittel in einem gesicherten Schrank. Dokumentieren Sie Verschreibungen und Abgaben sorgfältig. Ärzteversichert empfiehlt, sicherzustellen, dass Ihre Berufshaftpflicht auch Schäden aus dem BtM-Bereich abdeckt. Sprechen Sie uns auf einen vollständigen Haftpflichtschutz an.

Quellen

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