Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein Gruppenversicherungsprodukt, das Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als Gehaltsnebenleistung anbieten. In Arztpraxen kann die bKV ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung von MFA, Praxismanagerinnen und weiterem Personal sein, da die Beiträge bis zu einem bestimmten Betrag steuer- und sozialabgabenfrei sind.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Sachzuwendungen bis 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter sind steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 EStG Sachbezugsfreigrenze)
- Die bKV bietet typischerweise Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Brillen, Vorsorgeuntersuchungen oder stationäre Wahlleistungen
- Gruppenverträge ohne Gesundheitsprüfung ermöglichen den Abschluss unabhängig vom Gesundheitszustand der Mitarbeiter
Ausführliche Antwort
Die betriebliche Krankenversicherung funktioniert als Gruppenvertrag zwischen dem Arbeitgeber (der Arztpraxis) und einem privaten Krankenversicherer. Der Praxisinhaber zahlt die Beiträge für alle Mitarbeiter oder einen definierten Teil. Für GKV-Versicherte Mitarbeiter bedeutet die bKV eine Aufstockung des Krankenversicherungsschutzes auf Privatversicherungsniveau in bestimmten Bereichen, ohne dass sie die PKV komplett wechseln müssen.
Typische Leistungsbausteine der bKV sind: Zuschüsse für Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung, Erstattung von Sehhilfen, Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen und Check-ups (über die GKV-Leistungen hinaus), Chefarztbehandlung und Einbettzimmer bei stationären Aufenthalten sowie die Erstattung von Heilpraktikerleistungen. Je nach Tarif variieren die Leistungsumfänge erheblich.
Steuerlich profitieren Praxisinhaber davon, dass bKV-Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Für Mitarbeiter sind Sachleistungen bis 50 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei. Bei höheren Beiträgen entsteht lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Die Abrechnung über eine Gesundheitskarte (wie bei manchen Anbietern üblich) oder direkt über den Versicherer vereinfacht die Verwaltung erheblich.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die bKV ist primär ein Mitarbeiterbindungsinstrument, kein Versicherungsprodukt für den Praxisinhaber selbst. Ärzteversichert berät niedergelassene Ärzte, wie die bKV sinnvoll in ein Gesamtpaket aus Praxisabsicherung, Mitarbeiter-Benefits und eigenem Versicherungsschutz eingebettet werden kann, und vergleicht die Angebote der wichtigsten bKV-Anbieter auf Leistungsumfang und Preis.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Betriebliche Krankenversicherung
- Bundesministerium der Finanzen – Sachbezüge und Steuerpflicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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