Eine Betriebsrente für Praxismitarbeiter stärkt die Mitarbeiterbindung und bietet steuerliche Vorteile für die Praxis. Als Arbeitgeber können Praxisinhaber verschiedene Modelle der betrieblichen Altersvorsorge einrichten und damit attraktive Zusatzleistungen bieten.

Hintergrund

Praxismitarbeiter haben seit 2019 einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung mit 15-prozentigem Arbeitgeberzuschuss. Praxisinhaber können darüber hinaus freiwillige Arbeitgeberbeiträge zur bAV leisten, die als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind. Gängige bAV-Durchführungswege für Arztpraxen sind Direktversicherung und Pensionskasse. Eine gut gestaltete bAV hilft, qualifiziertes Praxispersonal zu gewinnen und zu halten.

Praktische Hinweise für Ärzte

Lassen Sie ein bAV-Konzept für Ihre Praxis entwickeln, das auf Ihre Mitarbeiterstruktur abgestimmt ist. Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Einrichtung einer bAV für ihre Mitarbeitenden und berücksichtigt dabei steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte. Sprechen Sie uns an.

Quellen

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