Die Betriebsschließungsversicherung schützt Unternehmen und Arztpraxen vor Einkommensverlusten, wenn die Praxis aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen werden muss. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Formulierung der Epidemieklausel entscheidend für den Versicherungsschutz ist.

Hintergrund

Betriebsschließungsversicherungen leisten bei behördlich angeordneter Schließung wegen Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Nicht alle Versicherungen haben während der Corona-Pandemie geleistet, da viele Verträge namentlich genannte Erreger voraussetzen. Neue Tarife nach der Pandemie haben klarere Epidemieklauseln. Die Versicherung ersetzt in der Regel einen Teil des entgangenen Umsatzes für eine bestimmte Zeitdauer.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie Ihre Betriebsschließungsversicherung auf die genaue Formulierung der Epidemieklausel. Neue Verträge sollten eine breite Definition von Infektionskrankheiten ohne namentliche Begrenzung enthalten. Ärzteversichert berät Sie zu aktuellen Tarifen mit zeitgemäßen Epidemie-Deckungen. Sprechen Sie uns an.

Quellen

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