Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Vers.) kompensiert Einnahmeverluste, wenn eine Arztpraxis aufgrund eines Sachschadens wie Feuer, Wasserschaden oder Einbruch vorübergehend nicht betrieben werden kann. Fixkosten laufen weiter, auch wenn keine Einnahmen fließen.
Hintergrund
Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet bei Unterbrechung des Praxisbetriebs durch versicherte Schadensereignisse und deckt entgangene Einnahmen sowie laufende Fixkosten wie Miete, Personal und Kreditraten. Die Versicherungssumme sollte dem Jahresumsatz abzüglich variabler Kosten entsprechen. Haftzeiten von sechs bis zwölf Monaten sind üblich. Arztpraxen sind besonders gefährdet, da ein Wasserschaden oder ein Praxisbrand die gesamte Patientenversorgung unterbrechen kann.
Praktische Hinweise für Ärzte
Stellen Sie sicher, dass Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung auf Ihren tatsächlichen Praxisumsatz abgestimmt ist. Überprüfen Sie regelmäßig die Versicherungssumme. Ärzteversichert berät Sie zur optimalen Absicherung Ihrer Praxis bei Betriebsunterbrechung und koordiniert diese mit Inventar- und Berufshaftpflichtversicherung.
Quellen
- GDV: Betriebsunterbrechungsversicherung
- BaFin: Sachversicherungen für Unternehmen
- KBV: Praxisrisiken und Absicherung
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