In der privaten Krankenversicherung (PKV) können Brillen und Kontaktlinsen je nach Tarif vollständig oder anteilig erstattet werden. Die Erstattungshöhe und Frequenz hängen vom gewählten PKV-Tarif ab und variieren erheblich zwischen den Anbietern.
Hintergrund
Hochwertige PKV-Tarife erstatten Brillen und Kontaktlinsen mit einer festgelegten Pauschale alle zwei Jahre, oft zwischen 100 und 500 Euro. Einige Tarife erstatten auch ohne Begrenzung bei nachgewiesenem medizinischen Bedarf wie starker Kurzsichtigkeit. Die GKV hingegen übernimmt Sehhilfen nur für Kinder oder bei schwerer Sehbehinderung. Ärzte profitieren in der PKV von einem umfangreicheren Leistungsspektrum, das auf ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmt sein sollte.
Praktische Hinweise für Ärzte
Achten Sie bei der Tarifauswahl auf die Erstattungshöhe und -frequenz für Sehhilfen. Überprüfen Sie Ihren aktuellen PKV-Tarif auf mögliche Verbesserungen. Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen PKV-Tarifauswahl und zeigt Verbesserungspotenziale beim bestehenden Schutz auf.
Quellen
- Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband)
- BaFin: Private Krankenversicherung
- GDV: Leistungen der PKV
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