Augenleiden wie Makuladegeneration, Glaukom oder schwere Retinopathie können die Berufsfähigkeit von Ärzten erheblich einschränken. Radiologen, Chirurgen und Pathologen sind besonders betroffen, wenn die Sehfähigkeit nachlässt. Die BU-Versicherung kann in diesen Fällen leisten.
Hintergrund
Berufsunfähigkeit wegen Augenleidens liegt vor, wenn der Arzt seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Bei Radiologen und Chirurgen kann ein erheblicher Sehverlust dies direkt bewirken. Die BU-Versicherung muss das konkrete Berufsbild des Arztes schützen und auf abstrakte Verweisung verzichten. Vorerkrankungen an den Augen müssen bei Vertragsabschluss vollständig angegeben werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Geben Sie bei Vertragsabschluss alle Vorerkrankungen vollständig und wahrheitsgemäß an, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Prüfen Sie, ob Ihre BU-Versicherung auf abstrakte Verweisung verzichtet. Ärzteversichert berät Ärzte zu BU-Tarifen mit starkem Schutz bei Augenleiden. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
Quellen
- BaFin: Berufsunfähigkeitsversicherung und Gesundheitsfragen
- GDV: BU-Versicherung Leistungsauslöser
- Bundesärztekammer: Berufsfähigkeit und Gesundheit
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