Wenn ein Arzt berufsunfähig wird, muss er einen Leistungsantrag beim BU-Versicherer stellen. Das Verfahren umfasst umfangreiche Nachweise und kann einige Monate dauern. Eine gute Vorbereitung und ggf. rechtliche Unterstützung verkürzen den Prozess erheblich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arzt voraussichtlich dauerhaft (mindestens 6 Monate) zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in seinem Beruf tätig sein kann
- Der Leistungsantrag erfordert ärztliche Atteste, Nachweise über die bisherige Tätigkeit und Einkommensnachweise
- Versicherer prüfen Anträge oft sehr genau; professionelle Unterstützung durch einen BU-Experten oder Anwalt ist empfehlenswert
Ausführliche Antwort
Der BU-Leistungsfall beginnt damit, dass der Versicherer über die eingetretene Berufsunfähigkeit informiert wird. Dazu muss der Arzt einen Leistungsantrag ausfüllen, der typischerweise mehrere Formulare umfasst: eine Selbstauskunft zur Tätigkeit vor Eintritt der BU, ärztliche Atteste über die Erkrankung und eine Beschreibung der funktionellen Einschränkungen.
Die versicherte Berufstätigkeit zum Zeitpunkt des BU-Eintritts ist entscheidend. Ein Assistenzarzt, der seit seiner Ausbildungszeit keine BU-Vertragsanpassung vorgenommen hat, ist möglicherweise als Medizinstudent oder in einer früheren Berufsposition versichert. Regelmäßige Anpassungen der BU-Police an die aktuelle Tätigkeit sind daher unerlässlich.
Nach Einreichen der Unterlagen prüft der Versicherer den Fall. Bei anerkanntem Leistungsfall wird die vereinbarte BU-Rente monatlich ausgezahlt und der Versicherte ist beitragsfrei gestellt. Bei Ablehnung kann der Arzt Widerspruch einlegen oder klagen. Erfahrungsgemäß ist eine frühzeitige anwaltliche Begleitung sinnvoll, da viele Ablehnungen beim Widerspruch erfolgreich angefochten werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte sollten ihre BU-Police nicht nur abschließen, sondern regelmäßig prüfen und ggf. anpassen. Ärzteversichert begleitet Mediziner von der Auswahl der richtigen Police bis zur Begleitung im Leistungsfall.
Quellen und weiterführende Informationen
- BaFin – Berufsunfähigkeitsversicherung
- GDV – BU-Statistiken
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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