Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Arzt seinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf in seinem konkreten Zuschnitt zu mindestens 50 Prozent dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Das konkrete Tätigkeitsprofil des Arztes ist also entscheidend für den Leistungsanspruch.

Hintergrund

Ein Chirurg, der wegen einer Handerkrankung keine Operationen mehr durchführen kann, ist berufsunfähig, auch wenn er theoretisch noch konservative Medizin betreiben könnte. Die Konkretheit des Berufsbildes spielt eine entscheidende Rolle. Bei Praxisübergabe oder Tätigkeitswechsel verändert sich das Referenzberufsbild. Ärzte sollten ihren Versicherer über wesentliche Tätigkeitsänderungen informieren, um den Schutz aufrechtzuerhalten.

Praktische Hinweise für Ärzte

Dokumentieren Sie Ihr aktuelles Tätigkeitsprofil und informieren Sie Ihren Versicherer bei wesentlichen Änderungen. Bei der Prüfung eines BU-Leistungsfalls schildern Sie Ihr konkretes Berufsbild detailliert. Ärzteversichert begleitet Sie im Leistungsfall und unterstützt Sie bei der Kommunikation mit dem Versicherer.

Quellen

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