Die KV-Budgetierung regelt, wie viele Leistungen ein niedergelassener Arzt im Quartal zu einem festen Preis abrechnen kann. Oberhalb des Budgets werden Leistungen nur noch zu deutlich reduzierten Restwert-Quoten vergütet. Das System soll die Gesamtausgaben der GKV stabilisieren, führt aber dazu, dass viele Ärzte bei hoher Patientenfrequenz im Quartal faktisch unentgeltlich arbeiten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Regelleistungsvolumen (RLV) begrenzt die vollvergüteten Leistungen je Arzt und Quartal auf Basis von Fallzahl und Fachgruppen-Fallwert
  • Qualitätsgebundene Zusatzvolumen (QZV) ermöglichen höhere Vergütung für spezifische Leistungen (z. B. Spezialsprechstunden, besondere Versorgungsleistungen)
  • Leistungen außerhalb RLV und QZV werden mit dem sogenannten Abstaffelungsquotienten vergütet, der deutlich unter dem vollen Punktwert liegt

Ausführliche Antwort

Das Kassenärztliche Honorarsystem arbeitet mit einem zweistufigen Vergütungsmodell: Im ersten Schritt erhält jede Praxis ein individuelles Regelleistungsvolumen (RLV), das sich aus der arztgruppenspezifischen Fallzahl und dem regionalen Fallwert ergibt. Die KV berechnet das RLV quartalsweise auf Basis der vorjährigen Leistungsdaten. Innerhalb des RLV werden EBM-Ziffern zum vollen Punktwert (ca. 10 bis 11 Cent je Punkt) vergütet.

Qualitätsgebundene Zusatzvolumen (QZV) ergänzen das RLV für besondere Leistungsbereiche: Diabetologische Schwerpunktpraxis, psychosomatische Grundversorgung, besondere ambulante Operationen oder onkologische Betreuung werden über QZV zusätzlich budgetiert. Ärzte mit entsprechenden Genehmigungen können so trotz erschöpftem RLV noch vollvergütete Leistungen erbringen.

Leistungen, die weder in RLV noch QZV fallen oder diese überschreiten, werden im sogenannten freien Leistungsbudget abgerechnet. Der Punktwert sinkt hier auf 5 bis 8 Cent, was einer effektiven Vergütungsminderung von 30 bis 50 Prozent entspricht. Praxen mit besonders hohem Patientenaufkommen, z. B. in unterversorgten Gebieten, werden durch dieses System strukturell benachteiligt. Gegen ungerechtfertigte Budgetkürzungen können Ärzte Widerspruch bei der KV einlegen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxen, die dauerhaft über ihrem Budget arbeiten, haben ein systematisches Einnahmeproblem, das sich auf Liquidität und Altersvorsorge auswirkt. Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten, bei der Praxisplanung und bei Übernahmen die reale Honorarsituation (inklusive Budgetausschöpfung) detailliert zu analysieren und die Versicherungsstruktur an das tatsächliche Nettogehalt anzupassen.

Quellen und weiterführende Informationen

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