Bürgschaften können bei der Praxisfinanzierung eine Rolle spielen, wenn eigenes Eigenkapital nicht ausreicht oder die Bank zusätzliche Sicherheiten verlangt. Ein Bürge haftet im Zahlungsausfallfall des Hauptschuldners für dessen Schulden, was erhebliche persönliche Risiken birgt.

Hintergrund

Bei Bürgschaften für Praxisdarlehen übernimmt der Bürge (z.B. ein Verwandter oder Gesellschafter) die Haftung für die Verbindlichkeit des Arztes gegenüber der Bank. Bürgschaftsbanken der Bundesländer bieten staatliche Bürgschaften für Praxisgründungen und -erweiterungen an, wenn die eigene Kreditwürdigkeit nicht ausreicht. KfW-Bürgschaften können ergänzend eingesetzt werden. Persönliche Bürgschaften sollten gut durchdacht und nur nach rechtlicher Beratung eingegangen werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie Bürgschaftsoptionen bei den Bürgschaftsbanken der Bundesländer, bevor Sie private Bürgen einbinden. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisfinanzierung alle Sicherheitenoptionen zu prüfen und sich von einem Finanzexperten beraten zu lassen. Vergessen Sie nicht, eine Praxisausfallversicherung abzuschließen, die im Krankheitsfall die Kreditraten sichert.

Quellen

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