Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland bringt für Arztpraxen neue Fragen mit sich: Wie ist medizinisches Cannabis zu verschreiben, welche Patienten kommen infrage, und welche haftungsrechtlichen Aspekte sind zu beachten? Die gesetzlichen Regelungen haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert.
Hintergrund
Medizinisches Cannabis kann seit 2017 auf BtM-Rezept verschrieben werden und wird in begründeten Fällen von der GKV erstattet. Für die Verschreibung benötigen Ärzte keine besondere Genehmigung, sollten aber die Indikationen und Kontraindikationen kennen. Die Verschreibung muss sorgfältig dokumentiert werden, da sie dem BtMG unterliegt. Haftungsrechtlich sind Ärzte verpflichtet, nach aktuellem Stand der Wissenschaft zu verschreiben und Patienten umfassend aufzuklären.
Praktische Hinweise für Ärzte
Fortbilden Sie sich über aktuelle Verschreibungsregeln für medizinisches Cannabis und dokumentieren Sie Verschreibungen sorgfältig. Stellen Sie sicher, dass Ihre Berufshaftpflicht auch Cannabis-Verschreibungen abdeckt. Ärzteversichert berät Sie zu Haftpflichtfragen im Zusammenhang mit Cannabis-Verschreibungen.
Quellen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Cannabis als Medizin
- Bundesärztekammer: Cannabis in der Medizin
- KBV: Cannabis-Verschreibung für Vertragsärzte
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