Der Chefarzt-Vertrag ist ein individuell ausgehandelter Dienstvertrag zwischen einem Krankenhausträger und einem Chefarzt. Er weicht in wesentlichen Punkten vom Tarifvertrag TV-Ärzte ab und enthält meist ein überdurchschnittliches Festgehalt, Regelungen zur Privatliquidation sowie Klauseln zur Kündigungsfrist, Wettbewerbsverbot und Altersversorgung. Chefarztverträge werden von Spezialisten für Medizinrecht geprüft und verhandelt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Chefarztverträge sind keine Tarifverträge, sondern individuelle Vereinbarungen
  • Kernbestandteile: Grundvergütung, Privatliquidationsrecht, Dienstwagen, Altersversorgung, Kündigungsschutz
  • Privatliquidation kann das Gesamteinkommen erheblich steigern, ist aber an Einverständnis der Patienten geknüpft

Ausführliche Antwort

Ein Chefarztvertrag enthält typischerweise ein Grundgehalt, das weit über dem TV-Ärzte liegt, oft zwischen 150.000 und 400.000 Euro brutto jährlich je nach Fachrichtung und Krankenhauskategorie. Hinzu kommt das Recht zur Privatliquidation: Der Chefarzt darf auf Privatpatienten oder gesetzlich versicherte Patienten, die eine Wahlleistungsvereinbarung abgeschlossen haben, eigene Honorare nach GOÄ berechnen. Diese Einnahmen können das Grundgehalt deutlich übersteigen.

Der Vertrag regelt auch die Liquidationsbeteiligung, also den Anteil, den das Krankenhaus an den Privateinnahmen erhält. In manchen Häusern gibt es ein Poolsystem, das Privaterlöse unter den Abteilungsärzten verteilt. Wichtige weitere Klauseln betreffen den Ermächtigungsumfang, also welche Leistungen der Chefarzt erbringen darf, sowie die Weiterbildungsbefugnis für Assistenzärzte und Fachärzte in der Abteilung.

Für die Altersversorgung enthält der Chefarztvertrag häufig eine Direktzusage des Arbeitgebers (betriebliche Altersvorsorge) oder eine Beitragszusage in eine Unterstützungskasse. Diese Leistungen sind steuerlich begünstigt, erfordern aber sorgfältige Prüfung, da sie an die Betriebszugehörigkeit geknüpft sein können.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Vor Unterzeichnung eines Chefarztvertrags sollten Ärzte unbedingt einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, parallel die Absicherung zu überprüfen: Berufshaftpflicht, Rechtsschutz und eine auf das neue Einkommensniveau angepasste Berufsunfähigkeitsversicherung sind wichtige Bausteine.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →