Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) schützt Geschäftsführer, Vorstände und leitende Entscheidungsträger vor persönlichen Haftungsansprüchen aus Managementfehlern. Für Praxisinhaber mit Gesellschafterstellung oder MVZ-Beteiligung kann sie relevant werden.

Hintergrund

Praxisinhaber, die als GmbH-Geschäftsführer oder BAG-Partner handeln, können für unternehmerische Fehlentscheidungen persönlich haftbar gemacht werden. Die D&O-Versicherung übernimmt Abwehrkosten und Schadenersatzleistungen bei begründeten Ansprüchen. Sie ist von der Berufshaftpflicht zu unterscheiden, die Behandlungsfehler abdeckt. Die Deckungssummen sollten dem Unternehmensrisiko angepasst sein. Für Einzelpraxen ohne Gesellschafterstruktur ist die Relevanz begrenzt.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie, ob Ihre Praxisstruktur eine D&O-Versicherung erfordert, insbesondere bei MVZ-Beteiligung oder GmbH-Gründung. Ärzteversichert analysiert Ihr individuelles Haftungsrisiko und empfiehlt geeignete Versicherungslösungen. Klären Sie die Abgrenzung zur Berufshaftpflicht und ob beide Policen sinnvoll kombiniert werden sollten. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihrem Versicherungsportfolio.

Quellen

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