Das ärztliche Versorgungswerk zahlt ab dem Renteneintrittsalter eine lebenslange Altersrente an seine Mitglieder. Die Rentenhöhe hängt von den geleisteten Beiträgen und der Versorgungsordnung des jeweiligen Landesversorgungswerks ab.
Hintergrund
Das Renteneintrittsalter liegt in den meisten Versorgungswerken bei 65 oder 67 Jahren, Frühverrentung ist meist ab 60 möglich. Die Altersrente wird lebenslang gezahlt und dynamisch angepasst. Bei Tod des Rentners können Hinterbliebene Witwen- oder Waisenrente erhalten. Ärzte, die über das Renteneintrittsalter hinaus tätig bleiben, können weiter Beiträge einzahlen und ihre Rente erhöhen. Die Renten der Versorgungswerke unterliegen der Einkommensteuerpflicht.
Praktische Hinweise für Ärzte
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Versorgungswerk über die voraussichtliche Rentenhöhe und Rentenbeginn-Optionen. Prüfen Sie, ob eine Kombination mit privater Altersvorsorge sinnvoll ist. Ärzteversichert berät Sie zur optimalen Rentenentnahmestrategie und ergänzenden Vorsorgelösungen im Ruhestand. Achten Sie auf die steuerlichen Aspekte der Rentenauszahlung und lassen Sie sich von einem Steuerberater unterstützen.
Quellen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke
- Deutsche Rentenversicherung: Ergänzende Altersvorsorge
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