Chefärzte zahlen Beiträge ins ärztliche Versorgungswerk auf Basis ihres Einkommens, wobei eine Beitragsbemessungsgrenze gilt. Bei hohen Einkommen deckt das Versorgungswerk nur einen Teil des Lebensstandards ab.
Hintergrund
Die meisten Versorgungswerke haben eine Beitragsbemessungsgrenze, die bei hohem Chefarztgehalt zu einer relativen Unterversicherung führen kann. Chefärzte erhalten Liquidationserlöse aus Privatliquidation, die ebenfalls der Beitragspflicht unterliegen. Freiwillige Mehrzahlungen sind möglich, aber begrenzt. Die ergänzende private Altersvorsorge über Rürup-Rente, Direktversicherung oder Fondssparpläne ist für Chefärzte besonders relevant. Betriebliche Altersversorgung (bAV) kann über den Krankenhausträger angeboten werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Analysieren Sie als Chefarzt regelmäßig die Differenz zwischen angestrebtem Ruhestandseinkommen und erwarteter Versorgungswerksrente. Schließen Sie diese Lücke durch gezielte private Vorsorge. Ärzteversichert erstellt für Sie eine individuelle Altersvorsorgeanalyse und empfiehlt optimale Ergänzungslösungen. Nutzen Sie steuerliche Optimierungspotenziale wie Rürup-Beiträge oder Direktversicherungen.
Quellen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
- Bundesärztekammer: Chefarzttätigkeit
- GDV: Private Altersvorsorge
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