Alle approbierten Ärzte, ob niedergelassen oder angestellt, sind Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk des jeweiligen Bundeslandes. Das Versorgungswerk deckt Alter, Berufsunfähigkeit und Tod ab.
Hintergrund
Das Versorgungswerk arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren und ist damit unabhängiger von demografischen Schwankungen als die gesetzliche Rentenversicherung. Fachärzte zahlen einen Regelpflichtbeitrag in Höhe des jeweiligen GRV-Beitragssatzes auf ihr ärztliches Einkommen. Bei Facharztniederlassung steigen die Beiträge mit dem Praxiseinkommen. Die Leistungen umfassen Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrenten. Jedes Bundesland hat ein eigenes Versorgungswerk mit eigener Satzung.
Praktische Hinweise für Ärzte
Prüfen Sie die Satzung Ihres Landesversorgungswerks auf Besonderheiten bei Facharztmitgliedschaft. Ergänzen Sie die Pflichtabsicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Analyse Ihrer Versorgungssituation und empfiehlt geeignete Ergänzungslösungen. Fordern Sie regelmäßig eine Rentenstandsmitteilung von Ihrem Versorgungswerk an.
Quellen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke der Ärztekammern
- KBV: Altersversorgung für Vertragsärzte
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