Medizinstudenten sind noch nicht Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk, da die Mitgliedschaft erst mit der Approbation und Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit beginnt. Dennoch lohnt sich frühzeitiges Nachdenken über Altersvorsorge und Absicherung.
Hintergrund
Im Studium fehlt das ärztliche Einkommen, daher können keine Versorgungswerk-Beiträge gezahlt werden. Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Studenten im Regelfall nicht verpflichtend. Nach dem Studium tritt mit der ersten Arbeitsstelle automatisch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk in Kraft. Die ersten Berufsjahre als Assistenzarzt sind entscheidend für den Aufbau der Altersvorsorge. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bereits im Studium abgeschlossen werden, da die Gesundheitsprüfung dann meist günstig ausfällt.
Praktische Hinweise für Ärzte
Schließen Sie als Medizinstudent frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, um günstige Konditionen zu sichern. Ärzteversichert bietet spezielle Beratung für Medizinstudenten und Berufseinsteiger. Informieren Sie sich über das Versorgungswerk Ihres zukünftigen Bundeslandes. Beginnen Sie die Altersvorsorgeplanung nicht erst mit dem ersten Assistenzarztvertrag.
Quellen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
- Bundesärztekammer: Informationen für Medizinstudenten
- Marburger Bund: Informationen für junge Ärzte
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