Niedergelassene Ärzte zahlen ihren Versorgungswerksbeitrag auf Basis des Praxiseinkommens selbst und müssen die Beiträge eigenverantwortlich überweisen, da kein Arbeitgeber die Abführung übernimmt.

Hintergrund

Anders als angestellte Ärzte müssen niedergelassene Ärzte ihren Versorgungswerksbeitrag vollständig selbst tragen. Der Regelpflichtbeitrag entspricht dem aktuellen GRV-Beitragssatz auf das Nettoeinkommen aus ärztlicher Tätigkeit. In Aufbauphasen mit niedrigem Praxiseinkommen kann ein Mindestbeitrag gezahlt werden. Freiwillige Mehrzahlungen ermöglichen die gezielte Rentenerhöhung. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Praktische Hinweise für Ärzte

Planen Sie Ihre Versorgungswerksbeiträge im Rahmen Ihrer Praxisfinanzierung ein und legen Sie entsprechende Rücklagen zurück. Passen Sie Ihren Beitrag jährlich an Ihr tatsächliches Praxiseinkommen an. Ärzteversichert berät Sie zur optimalen Beitragsstrategie und ergänzenden Altersvorsorge in der Niederlassung. Setzen Sie auf eine Kombination aus Versorgungswerk und privater Vorsorge für maximale Altersabsicherung.

Quellen

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