Oberärzte sind als angestellte Krankenhausärzte Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Der Arbeitgeber führt die Beiträge ab, was die Verwaltung vereinfacht. Nebentätigkeiten erfordern gesonderte Beitragsmeldungen.

Hintergrund

Für angestellte Oberärzte übernimmt das Krankenhaus die Abführung der Versorgungswerksbeiträge, analog zur gesetzlichen Rentenversicherung bei anderen Arbeitnehmern. Nebeneinkünfte aus Gutachtertätigkeit oder Belegarzttätigkeit müssen dem Versorgungswerk separat gemeldet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze kann bei gut verdienenden Oberärzten relevant werden. Freiwillige Mehrzahlungen erhöhen die spätere Altersrente. Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist über das Versorgungswerk nur begrenzt möglich.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie, ob Ihre Nebentätigkeiten korrekt im Versorgungswerk gemeldet sind. Schließen Sie eine ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Ärzteversichert berät Sie zur optimalen Absicherung in der Oberarztphase und zur Planung des weiteren Karrierewegs. Analysieren Sie frühzeitig, ob Niederlassung oder Chefarztposition Ihre Versorgungssituation verändern werden.

Quellen

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