PJ-Studenten werden noch nicht Pflichtmitglied im Versorgungswerk, da sie noch keine Approbation besitzen. Das Versorgungswerk wird erst mit der Approbation und der ersten ärztlichen Tätigkeit relevant. Dennoch lohnt es sich, sich in dieser Phase damit auseinanderzusetzen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk beginnt mit Aufnahme der ärztlichen Berufstätigkeit nach Approbation
  • PJ-Vergütung unterliegt keiner Versorgungswerk-Beitragspflicht
  • Frühzeitige Information über das zuständige Versorgungswerk des Niederlassungs-Bundeslandes spart Zeit nach dem Approbationserwerb

Ausführliche Antwort

Das Versorgungswerk ist die berufsständische Rentenversicherung für Ärzte und ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) für approbierte Ärzte in einem Kammerbezirk. PJ-Studenten sind noch Studenten, nicht approbierte Ärzte: Sie zahlen keine Beiträge und erwerben noch keine Ansprüche im Versorgungswerk.

Mit der Approbation und Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit (auch Weiterbildungsstelle) tritt automatisch die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk des Bundeslandes ein, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Der Mitgliedsbeitrag beträgt in der Regel 18 Prozent des ärztlichen Einkommens, maximal den Höchstbeitrag (ca. 1.350 Euro monatlich in den meisten Versorgungswerken). Wer gleichzeitig in mehreren Bundesländern tätig ist, muss ggf. in mehreren Versorgungswerken Mitglied sein.

PJ-Studenten sollten sich bereits jetzt informieren, welches Versorgungswerk für ihre geplante Tätigkeit zuständig ist, welche Leistungen (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente) angeboten werden und wie der Übergang von der Krankenversicherung als Student zur PKV nach der Approbation gestaltet wird.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Wer nach der Approbation zügig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sichert sich günstige Konditionen. Ärzteversichert begleitet Berufseinsteiger ab der Approbation bei allen Versicherungsfragen, inklusive BU-Versicherung und PKV-Einstieg.

Quellen und weiterführende Informationen

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