Denkmalschutz-Immobilien ermöglichen Käufern erhöhte Steuerabschreibungen auf Sanierungskosten. Für Ärzte mit hohem Einkommen können sie eine attraktive Möglichkeit zur Steueroptimierung und zum Vermögensaufbau sein.
Hintergrund
Nach § 7i und § 10f EStG sind bei denkmalgeschützten Gebäuden erhöhte Abschreibungen auf Sanierungsaufwendungen möglich. Vermieter können bis zu 9 Prozent der Sanierungskosten über acht Jahre abschreiben, Eigennutzer 9 Prozent über zehn Jahre. Die Steuervorteile sind jedoch an strenge Auflagen der Denkmalbehörden geknüpft. Risiken bestehen in unerwarteten Sanierungskosten, begrenzter Mieterauswahl und eingeschränkter Verfügbarkeit geeigneter Objekte. Der Kaufpreis spiegelt die Steuervorteile oft bereits wider.
Praktische Hinweise für Ärzte
Lassen Sie Denkmalschutz-Angebote stets von einem unabhängigen Steuerberater und Gutachter prüfen, bevor Sie kaufen. Hüten Sie sich vor unseriösen Anbietern, die überhöhte Steuerersparnisse versprechen. Ärzteversichert hilft Ihnen, Ihr Immobilien-Portfolio und Ihre Absicherung aufeinander abzustimmen. Kombinieren Sie Immobilieninvestitionen stets mit ausreichendem Versicherungsschutz für das Gebäude und Ihre Person.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Denkmalschutz und Steuern
- Bundeszentralamt für Steuern: Abschreibungsregeln
- Bundesärztekammer: Finanzielle Absicherung
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