Die Schweiz verfügt über ein Drei-Säulen-Modell zur Altersvorsorge: staatliche AHV, berufliche Vorsorge (BVG) und private Vorsorge. Für deutsche Ärzte, die in die Schweiz wechseln, ist die Koordination beider Systeme wichtig.

Hintergrund

Die erste Säule (AHV) ist die obligatorische Rentenversicherung aller Erwerbstätigen in der Schweiz. Die zweite Säule (Pensionskasse nach BVG) ist für angestellte Ärzte verpflichtend. Niedergelassene Ärzte müssen sich freiwillig versichern oder eine eigene Pensionskasse nutzen. Deutsche Rentenanwartschaften aus dem Versorgungswerk bleiben erhalten und werden im Rentenalter parallel ausgezahlt. Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz regeln die Besteuerung.

Praktische Hinweise für Ärzte

Informieren Sie sich vor dem Wechsel in die Schweiz über das BVG und die AHV-Beitragspflicht. Prüfen Sie, ob Ihre deutschen Versicherungsverträge auch in der Schweiz gelten. Ärzteversichert berät Sie zu grenzüberschreitenden Versicherungslösungen und hilft Ihnen, Lücken zu schließen. Koordinieren Sie Ihre Altersvorsorge frühzeitig, um keine Anwartschaften zu verlieren.

Quellen

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