Ärzte, die in mehreren Ländern gearbeitet haben, können Rentenansprüche aus verschiedenen nationalen Systemen aufgebaut haben. Diese werden im Rentenalter koordiniert und häufig parallel ausgezahlt.
Hintergrund
EU-Verordnungen regeln die Koordination von Rentenansprüchen innerhalb der Europäischen Union. Für Nicht-EU-Länder gelten bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Die deutsche Rentenversicherung und das Versorgungswerk führen eigene Anwartschaftskonten. Bei kurzen Auslandsaufenthalten können Beitragszeiten im Ausland zusammengezählt werden, um Wartezeiten zu erfüllen. Die Besteuerung mehrerer Auslandsrenten ist komplex und erfordert steuerliche Beratung.
Praktische Hinweise für Ärzte
Dokumentieren Sie alle Auslandsarbeitsverhältnisse und die jeweiligen Rentenanwartschaften sorgfältig. Beantragen Sie rechtzeitig alle ausländischen Rentenleistungen, die Ihnen zustehen. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Prüfung Ihrer deutschen Versicherungsverträge bei internationaler Karriere. Ziehen Sie für die steuerliche Behandlung der Auslandsrenten einen Steuerberater hinzu.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Rente aus dem Ausland
- Bundesärztekammer: Internationale ärztliche Tätigkeit
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
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